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HaltepunkteStärken. Begleiten. Wachsen.
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Familien & Jugendliche

Wenn es zu Hause schwierig wird, nach einer Trennung oder wenn ein Kind anders lernt und fühlt: Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die Lage und suchen Schritte, die im Alltag halten.

Ein lächelndes Mädchen im karierten Hemd sitzt mit zwei Frauen im Garten.
Eine Frau mit Brille sitzt mit einem Notizbuch im Sessel und hört in einer Gesprächsrunde zu.

Eltern- und Erziehungsberatung

Für Eltern und Bezugspersonen

Wenn es zu Hause schwierig wird, schauen wir mit Ihnen auf die Situation und suchen Schritte, die im Alltag halten. Ein Schwerpunkt sind Familien mit Kindern mit ADHS oder im Autismus-Spektrum, mit und ohne Diagnose.

Viele Familien kommen mit der Frage, wie sie ihrem Kind gerecht werden und dabei selbst nicht untergehen. Wir arbeiten mit der Haltung der Neuen Autorität: als Eltern präsent bleiben und die Beziehung halten, auch wenn es kracht. Was Neue Autorität bedeutet

Elternberatung vor der einvernehmlichen Scheidung

Für Eltern vor der Scheidung

Wer sich mit minderjährigen Kindern einvernehmlich scheiden lässt, muss dem Gericht eine Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG nachweisen. Bei uns bekommen Sie diese Beratung und die Bestätigung dafür.

Bei einer strittigen Scheidung gilt diese Pflicht nicht automatisch, das Gericht kann die Beratung aber nach § 107 Abs. 3 AußStrG anordnen.

Worüber wir sprechen

  • Wie Ihre Kinder die Trennung erleben: Verlust, Schuldgefühle und das Gefühl, zwischen den Eltern zu stehen.
  • Was Kinder jetzt brauchen, etwa verlässlichen Kontakt zu beiden Eltern und keine abwertenden Worte über den anderen Elternteil.
  • Wie Sie als Eltern zusammenarbeiten, auch wenn Sie als Paar getrennte Wege gehen.
  • Wie Sie Ihrem Kind die Trennung so erklären, wie es seinem Alter entspricht.

Gut zu wissen

  • Die Beratung findet persönlich statt, für eine Person allein oder für beide Eltern gemeinsam.
  • Was Sie erzählen, bleibt vertraulich. Ausgenommen ist nur der Verdacht, dass ein Kind gefährdet ist.
  • Die Beraterin steht in der Liste des Justizministeriums für diese Beratung.

Besuchsbegleitung

Für Kinder und ihre getrennt lebenden Eltern

Ihr Kind trifft den getrennt lebenden Elternteil in einem geschützten Rahmen, und eine Fachkraft ist die ganze Zeit dabei. Das hilft, wenn Kontakte vom Gericht nur begleitet erlaubt sind oder nach einer langen Pause wieder beginnen.

Das Gericht kann Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG anordnen. Ziel ist, dass der Kontakt zwischen Kind und Elternteil wieder in Gang kommt und die Besuche später ohne Begleitung und ohne Streit gelingen. Information des Justizministeriums

So läuft die Besuchsbegleitung ab

  1. Vorgespräch mit den Eltern: ohne das Kind, über Ziel, Ablauf und Termine.
  2. Kennenlernen für das Kind: Es lernt die Begleiterin und den Ort in Ruhe kennen.
  3. Begleitete Treffen: in den Abständen und mit der Dauer, die das Gericht festgelegt hat.
  4. Abschlussgespräch: Wenn die Treffen gut laufen, vereinbaren beide Eltern schriftlich, wie die Besuche künftig ohne Begleitung stattfinden.

Gut zu wissen

  • Die Eltern kommen zeitversetzt, sodass sie sich bei der Übergabe des Kindes nicht begegnen.
  • Welche Aufgaben und Berichte das Gericht von der Besuchsbegleitung erwartet, legt es selbst im Beschluss fest.
  • Was wir bei den Treffen erfahren, bleibt vertraulich. Dem Gericht melden müssen wir, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder Termine wiederholt ohne Grund ausfallen.
Ein Mädchen und ein Bursch sitzen nebeneinander vor einer Graffitiwand.

Jugendcoaching

Für Jugendliche ab 13 Jahren

Unser Jugendcoaching hat zwei Schwerpunkte: Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder zu geraten drohen, und Jugendliche, denen ADHS oder Autismus den Alltag und die Schule schwer machen.

Nach Regelverstößen und Straftaten

Für Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder kurz davor stehen. Wir schauen gemeinsam, wie es dazu gekommen ist, wie sie Verantwortung übernehmen und Schaden wiedergutmachen können und wie sie Gruppendruck künftig etwas entgegensetzen.

Bei ADHS und Autismus

  • Verstehen, was ADHS oder Autismus bedeutet und was das mit dem eigenen Erleben zu tun hat.
  • Das eigene Profil aus Stärken und Schwierigkeiten kennenlernen.
  • Alltag und Schule so organisieren, dass sie zu den eigenen Bedürfnissen passen, mit konkreten Anpassungen.

So kommen Sie zu einem Termin

  1. Anrufen oder schreiben

    Ein kurzer Satz, worum es geht, genügt. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts erklären, was Sie noch nicht erklären möchten.

  2. Wir melden uns

    Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine Rückmeldung, und wir klären offene Fragen.

  3. Termin vereinbaren

    In unseren Räumen in Oberwart, in der Schule oder online, so wie es für Sie passt.

Sie sind unsicher, welches Angebot passt?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns ein paar Sätze. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären gemeinsam, was Sie brauchen.